Am 17. Juni 2010 fand ein zweites Gespräch des Gemeinderats mit den Eheleuten A.X. und B.X. statt. Dabei stellte der Gemeinderat fest, dass B.X. ihre Deutschkenntnisse in den letzten Monaten habe verbessern können. Sie habe hinsichtlich der sprachlichen Verständigung deutliche Fortschritte erzielt. In Bezug auf eine negative Stellungnahme der Schulpflege, welche das Einbürgerungsgesuch nicht 262 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013