4.10.2. Die Begründungs- und Beweislast dafür, dass die bisherige Berufspraxis und Ausbildung des Beschwerdeführers 1 den angestrebten Schutz nicht (hinreichend) gewährleistet, obliegen der Verwaltung (Art. 3 Abs. 2 lit. d BGBM; Urteil des Bundesgerichts vom 3. Mai 2011 [2C_57/2011], Erw. 3.5). 2013 Polizeirecht 253