2014 Gesundheitsrecht 223 IX. Gesundheitsrecht 41 Ärztliche Praxisbewilligung - Die Voraussetzungen des Gesundheitsgesetzes zu Erteilung, Einschränkung und Entzug der ärztlichen Praxisbewilligung stimmen inhaltlich mit denjenigen des Medizinalberufegesetzes überein. - Beim Entzug der ärztlichen Praxisbewilligung wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit sind sämtliche Vorhalte, insbesondere zu Pflichtverletzungen, ausserberuflichem Verhalten und zur administrativen Praxisführung, gesamthaft zu würdigen.