Den Materialien zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes lässt sich entnehmen, dass die bisher weitergehende kantonale Regelung des Bestattungswesens den Grundsätzen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden widersprochen habe, da dieses "unbestrittenermassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden" falle. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll den Gemeinden neben der Voll- zugs- auch eine stark erweiterte Rechtssetzungskompetenz zukommen, welche Anpassungen und Ergänzungen in den kommunalen Friedhofreglementen erforderlich mache (vgl. Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 21. Mai 2008, 08.141, S. 79).