44 Bestattungswesen - Im Bestattungswesen sind die Gemeinden insbesondere bei der Regelung von organisatorischen und finanziellen Belangen (Anlage von Friedhöfen und Gräbern, Abräumen von Gräbern, Kosten der Bestattung) autonom. - Die Bestattungsverordnung sieht die vorzeitige Exhumierung bei Erdbestattungen explizit vor; mangels gegenteiliger Vorschrift ist auch die vorzeitige Aufhebung bzw. Verlegung von Urnengräbern zulässig, da sie von keiner gesundheitspolizeilichen Relevanz ist.