5.2). Im vorliegenden Fall drängt sich aufgrund der zahlreichen Veränderungen in der U-Ri II auch die Frage auf, ob und wie das Erhaltungsziel (noch) verwirklicht werden kann. Die freie Sicht vom aareseitigen Vorgelände auf die Silhouette der Altstadt war bei der Inventarisierung "partiell intakt" (O-Blatt; Bewertung). Die nationale Bedeutung des Ortbildes von Klingnau gemäss ISOS bedeutet nicht, dass am bestehenden Zustand, der hier ohnehin schwierig festzustellen ist (vgl. vorne Erw. 4.5), nichts mehr verändert werden kann. Allgemeines Ziel unter dem Ortsbildschutzaspekt für die U-Ri II ist 182 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013