die Parzelle 1156 mit mehreren Gebäuden des landwirtschaftlichen Hofs des Beschwerdeführers 3 bereits überbaut. Der Ortsbildschutz in der U-Ri II verbietet nicht zum vornherein jede Bautätigkeit. Die Schutzobjekte des ISOS sind nicht durch generelle (abstrakte) Veränderungsverbote oder Nutzungseinschränkungen geschützt (vgl. vorne Erw. 4.1). Die Umsetzung des Erhaltungsziels ist durch verschiedene planerische Instrumente, zum Beispiel Bestimmung von Freiflächen, Baufeldern, Bauhöhen oder eine Gestaltungsplanungsvorschrift, Nutzungsvorschriften, welche eine Abstimmung und fachkundige Interessenabwägung vorschreiben, möglich (vgl. dazu Praktische Anwendung des ISOS;