schutzes im Gebiet "Mülihof". Ausgewiesen ist ein Interesse an der Erhaltung der Sicht auf die Silhouette der Altstadt. Zum konkreten Inhalt und zur Ausgestaltung des Schutzes mit Bezug auf die schutzwürdige Ortsansicht, hinsichtlich der Standorte, von denen aus eine solche Sicht zu gewährleisten ist, bestehen keine Planungsunterlagen und auch die (Ziel-) Vorstellungen der Gemeinde, der kantonalen Fachbehörden und der Beschwerdeführer sind wenig konkret, nicht klar und sehr verschieden.