ziel. Das ISOS macht diesbezüglich klare Zielvorgaben und betont die Bedeutung der noch unbebauten Fläche im Gebiet "Mülihof" für die Sichtbarkeit des Ortsbilds. Die Formulierung des Schutzzieles im ISOS führt nicht dazu, dass seine Beeinträchtigung absolut ausgeschlossen wäre (vgl. JÖRG LEIMBACHER, in: PETER M. KELLER/ JEAN-BAPTISTE ZUFFEREY/KARL LUDWIG FAHRLÄNDER [Hrsg.] Kommentar NHG, Zürich 1997, Art. 6 N 16). Vielmehr ist von den Behörden im Verfahren der Nutzungsplanung eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (LEIMBACHER, Bundesinventare, a.a.O., S. 35 f.). Diese Interessenabwägung verlangt vorab eine Ermittlung und Feststellung der relevanten Interessen des Ortsbild-