terungen zum ISOS und die Anmerkungen 15 bis 20). Die Umgebungsrichtung (U-Ri) dient der Berücksichtigung der optischen Wahrnehmung von offenen, nicht abgrenzbaren Umgebungszonen. Die von der Gemeinde gewählte Zonierung betrifft weder die Altstadt, die Vorstädte noch schützenswerte Bauten in ihrer Substanz, sie tangiert aber die Umgebungsrichtung mit dem hohen Erhaltungs- 180 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013