(…) 4.6. Für die Umgebungsrichtung "Mülihof" ist im Inventar das Erhaltungsziel a (höchste Einstufung) und ein "absolutes Bauverbot" im Aufschüttungsgelände gegen die Aare bzw. das aareseitige Vorgelände formuliert. Eine Umgebungsrichtung ist gemäss den Erläuterungen zum ISOS ein "Bereich von ein- und mehrseitig unbegrenzter Ausdehnung, meist von Bedeutung für den weiträumigen Bezug zwischen Bebauung und Landschaft, z.B. Vorder-/Hintergrund, angrenzendes Kulturland, Talhänge, Uferpartien, Flussraum, Neuquartiere.