Stand 31. März 2001], S. 28) werden die Ortsbilder von nationaler Bedeutung in ihrer Einstufung nach ISOS anerkannt und festgesetzt (Beschluss 1.1 Satz 2). Die Gemeinden mit einem Ortsbild von nationaler Bedeutung "sorgen – soweit dies noch nicht erfolgt ist – mit planerischen Instrumenten für die Umsetzung der Ziele des ISOS" (Beschluss 1.2) und das ISOS ist eine Grundlage bei der Interessenabwägung, Planung und Projektierung (Beschluss 1.3). Das Ortsbild von nationaler Bedeutung der Stadt Klingnau ist in der Gesamtkarte des Richtplans 1996 eingetragen.