Neben den kategorisierten Erhaltungszielen sei ein absolutes Bauverbot in der Nahumgebung zwischen Altstadt und Bahnlinie sowie im aareseitigen Vorgelände zu beachten (ISOS, a.a.O., O-Blatt). 3.3. Gemäss dem Bauzonenplan der Stadt Klingnau (beschlossen von der Gemeindeversammlung am 9. Juni 2011, genehmigt vom Regierungsrat im angefochtenen Beschluss vom 5. September 2012) sind die Parzellen 1155 und 1156 wie das gesamte Gebiet "Mülihof" der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA) zugewiesen 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 175