" Die Beschwerdeführerin wurde am 3. August 2012 telefonisch auf die Problematik des Vorbehalts hingewiesen. Mit E-Mail vom gleichen Tag bestätigte die Beschwerdeführerin, dass der Vorbehalt in den Anträgen gegenstandslos sei. Eine weitere Risikoprüfung erfolge nicht, und die Offerten seien verbindlich. Massgebend sei der der Vergabestelle vorliegende Vertragsentwurf, in dem keine Vorbehalte enthalten seien. Bei den Anträgen handle es sich lediglich um diejenigen Dokumente, die bei einem Vertragsabschluss zu unterzeichnen seien. In diesen sei der genannte Vorbehalt ein immer eingedruckter Standard.