die interne Organisation wird nicht tangiert (vgl. Kommentar zur IVSE der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren [SODK], abrufbar unter: http://sodk-cdas-cdos.ch, Art. 1 Abs. 1). Der Bereich A des Konkordats (Kinder- und Jugendheime), welchem die Kantone Aargau und Zürich beigetreten sind, betrifft stationäre Einrichtungen, die gestützt auf eidgenössisches oder kantonales Recht Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, längstens 2013 Sozialhilfe 303