48 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE): Kosten der Fremdplatzierung im Kinderheim - Die Leistungsabgeltung hat im Unterschied zu materieller Hilfe für nicht geleistete Elternbeiträge Subventionscharakter, weshalb das Zuständigkeitsgesetz nicht anwendbar ist. - Schuldner der Leistungsabgeltung sind mit Ausnahme der Elternbeiträge die zahlungspflichtigen Stellen und Personen des Kantons, in welchem die Leistung beanspruchende Person zivilrechtlichen Wohnsitz hat.