3.2. Gemäss den Mietzinsrichtlinien werden bei einem 1-Personen- Haushalt die Wohnkosten in einem maximalen Umfang von Fr. 800.00 (inkl. Nebenkosten) übernommen. Ein 1-Personen-Haus- halt gemäss den eben erwähnten Mietzinsrichtlinien ist nicht gleichzusetzen mit einer 1-Zimmer-Wohnung. Nicht strittig ist, ob Wohnungskosten von Fr. 800.00 für einen 1-Personen-Haushalt ausreichen.