Sozialhilfebudget vom 11. Oktober 2011 wurden wie vereinbart ab dem 1. Oktober 2011 Wohnungskosten in der Höhe von Fr. 800.00 (inkl. Nebenkosten) pro Monat bezahlt. Die Verfügung vom 17. Oktober 2011 blieb unangefochten. Die vom Beschwerdeführer beim Bezirksamt angefochtene Verfügung datiert vom 12. März 2012 und erging mithin fünf Monate später. Darin ist der Wohnkostenbeitrag von Fr. 800.00 (inkl. Nebenkosten) pro Monat ausgewiesen. 3.2. Gemäss den Mietzinsrichtlinien werden bei einem 1-Personen- Haushalt die Wohnkosten in einem maximalen Umfang von Fr. 800.00 (inkl. Nebenkosten) übernommen.