6.4.2. Die Frage, ob eine Liegenschaft zum (steuerlichen) Verkehrswert oder zum Mittel aus (steuerlichem) Verkehrswert und Ertragswert besteuert wird, ist ebenso wie die Frage, ob ein Eigenmietwert voll oder wegen nur teilweiser Selbstnutzung teilweise besteuert werden darf, im ordentlichen Veranlagungsverfahren zu beurteilen (so ausdrücklich für den Eigenmietwert: PLÜSS, a.a.O, § 218 N 14 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Steuerrekursgerichts). 106 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013