Steuerperioden ab dem Einreichungsjahr (bzw. wenn wie hier von Amtes wegen eine Änderungsschätzung vorgenommen wurde: ab dem Jahr der Verfahrenseröffnung, d.h. ab dem Jahr 2010) zu revidieren. 2.4. (…) 3. 3.1. Das Steuerrekursgericht hat die Voraussetzungen für eine Unrichtigkeitsschätzung – im Gegensatz zum KStA im Einspracheverfahren – bejaht und den Eigenmietwert wegen Unbewohnbarkeit der Liegenschaft auf Fr. 0.00 festgesetzt.