was nicht zulässig ist. Entsprechendes gilt für den Vorschlag, auf die Aufhebung der 7 Parkplätze könnte mittels Auflage verzichtet werden: Der Verzicht auf die Beseitigung der 7 Parkplätze wäre mit einer Änderung des Zufahrtsregimes verbunden. Zudem erachtet die Beschwerdeführerin selber eine Änderung des Zufahrtsregimes zu den Rampen nicht als besonders günstig. Auf jeden Fall müsste auch ein neues Zufahrtsregime vertieft aufgezeigt (insbesondere mit angepassten Plänen) und geprüft werden.