Das umstrittene Projekt beinhaltet verschiedene bauliche Anpassungen/Erweiterungen auf der Parzelle Nr. X. der Beschwerdeführerin. Dabei sollen u.a. 7 bestehende Parkplätze entfernt werden, wobei es sich um Pflichtparkplätze handelt. Die auf der gegenüberliegenden Strassenseite liegende Parzelle Nr. Q. gehört den Beschwerdegegnern 1. Auf dieser Parzelle (Nr. Q.) realisierte die Beschwerdeführerin im Jahre 2003 82 Parkplätze.