Funktion "Werken / Hauswirtschaft / Textiles Werken Volksschule" wird neu in die höher eingereihte Funktion "Sekundarstufe I" überführt (soweit die betreffenden Lehrpersonen tatsächlich auf dieser Stufe unterrichten). Eine vergleichbare Überführung einer geschlechtsneutralen Funktion oder gar eines Männerberufs liegt nicht vor (und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht behauptet). Insofern handelt es sich um eine singuläre Problemstellung ohne erkennbaren Bezug zur Frage des Geschlechts. Hinzu kommt – wie bereits ausführlich dargestellt (Erw.