Werken unterrichten, unter bestimmten Voraussetzungen (nämlich bei fehlender "neurechtlicher" Ausbildung) während drei Jahren der Lohn um 5 % reduziert. Die Kürzung trifft mithin a priori nur Lehrpersonen aus dem genannten Bereich, bei dem es sich – wie gesehen (vgl. Erw. 6.2) – um einen typischen Frauenberuf handelt. Aufgrund dieser Abweichung vom Einreihungsplan lässt sich entsprechend der dargestellten Bundesgerichtspraxis (Erw. 6.1.4) eine Diskriminierung vermuten. 6.4. Bei der Überprüfung, ob die umstrittene Lohndifferenz trotz gegenteiliger Vermutung sachlich gerechtfertigt ist, erscheint vorab wesentlich, dass eine Überführungsproblematik vorliegt. Die bisherige