Dennoch darf davon ausgegangen werden (und ist zwischen den Parteien unbestritten), dass der Einreihungsplan, insbesondere die ihm zugrundeliegende Zuweisung aller auf der Oberstufe unterrichtenden Monofachlehrpersonen in die Funktion "Sekundarstufe I", diskriminierungsfrei ist. 6.3.2. Gemäss Ziffer 3 Abs. 4 Anhang IV LDLP wird Lehrpersonen, die auf der Sekundarstufe I Werken, Hauswirtschaft oder Textiles 326 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013