An dieser Beurteilung vermag der Umstand, dass im Fach Werken mehr Männer unterrichten, nichts zu ändern; vielmehr rechtfertigt es sich, die frühere Funktion "Werken / Hauswirtschaft / Textiles Werken Volksschule" als Ganzes zu betrachten. 6.3. 6.3.1. In concreto beruht die Lohneinstufung nur zum Teil auf einer analytischen Arbeitsplatzbewertung (§ 5 Abs. 2 LDLP). Dennoch darf davon ausgegangen werden (und ist zwischen den Parteien unbestritten), dass der Einreihungsplan, insbesondere die ihm zugrundeliegende Zuweisung aller auf der Oberstufe unterrichtenden Monofachlehrpersonen in die Funktion "Sekundarstufe I", diskriminierungsfrei ist.