6e). 4. 4.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Lohnkürzung gemäss Ziffer 3 Abs. 4 Anhang IV LDLP bedeute einen Bruch mit dem "Prinzip des Funktionslohns". Gemäss § 5 Abs. 1 LDLP ergibt sich der Positionslohn für jede Funktion aus Anhang II LDLP. Tatsächlich umfasst der Einreihungsplan (Anhang II A LDLP) verschiedene Funktionen und weist sie je einer bestimmten Lohnstufe zu (zu letzteren vgl. den Lohnstufenplan in Anhang I LDLP). Somit lässt sich folgern, dass für die Lohneinstufung primär auf die ausgeübte Funktion abzustellen ist.