LDLP unterscheidet zwischen Monofachlehrpersonen mit einem Abschluss, der dem heutigen Ausbildungsgang für die Sekundarstufe I entspricht (im Folgenden: "neurechtliche" Ausbildung), und Lehrpersonen mit einem anderen Ausbildungsgang ("altrechtliche" Ausbildung). Die neuen Ausbildungsanforderungen resultieren aus der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (SAR 400.700) und des von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossenen Reglements über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrpersonen der Sekundarstufe I vom 26. August 1999.