2. 2.1. Ziffer 3 Abs. 4 Anhang IV LDLP unterscheidet zwischen Monofachlehrpersonen mit einem Abschluss, der dem heutigen Ausbildungsgang für die Sekundarstufe I entspricht (im Folgenden: "neurechtliche" Ausbildung), und Lehrpersonen mit einem anderen Ausbildungsgang ("altrechtliche" Ausbildung).