dies entspricht einer Erhöhung um rund 15,3 % (vgl. Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 23. Februar 2011, 11.40, S. 17; als ursprünglicher Lohn ist derjenige für Primarstufe/Einschulungsklasse einzusetzen, da die sog. "Monofachlehrpersonen" derselben Lohnstufe zugeteilt waren). Unter Berücksichtigung des 5%-Abzugs beträgt das Lohnminimum für Lehrpersonen ohne heutigen Ausbildungsgang neu Fr. 83'017.65 (Fr. 132'828.05); gegenüber dem Lohn per 1. Januar 2011 ergibt sich daraus eine Erhöhung um rund 9,53 %. 2013 Personalrecht 317