34 Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) - Die Planungspflicht des Gemeinwesens und die Behördenverbindlichkeit des Richtplans erfordern, dass die Erhaltungsziele des ISOS in der allgemeinen Nutzungsplanung berücksichtigt und in die Interessenabwägung einbezogen werden. - Im konkreten Fall erfordert das hohe Erhaltungsziel der Umgebungsrichtung eine umfassende Interessenabwägung, was die vollständige Feststellung der relevanten Interessen des Ortsbildschutzes voraussetzt.