Für private Weihnachtsbeleuchtungen schreibt die Gemeinde zwar nichts vor, in der Regel würden die Leute ihre Beleuchtungen jedoch zwischen dem ersten Advent und dem 6. Januar unterhalten. In dieser Zeit, d.h. zwischen dem ersten Advent und dem 6. Januar, erscheint für Zierbeleuchtungen daher ein etwas grosszügigeres Regime geboten und dem feierlichen bzw. festlichen Aspekt darf Rechnung getragen werden.