Bezüglich der "Weihnachtsbeleuchtung" liegt die Interessenlage etwas anders: Weihnachtsbeleuchtungen gehören in der Advents- und Weihnachtszeit zum kulturbedingten Erscheinungsbild, sie sind verbreitet und üblich und in dieser Zeit ist die Akzeptanz für solche Zierbeleuchtungen allgemein höher. Solche Installationen werden hierzulande regelmässig vom ersten Advent bis zum 6. Januar betrieben. So hat auch die Gemeinde E. die öffentliche Weihnachtsbeleuchtung während dieser Zeit in Betrieb. Für private Weihnachtsbeleuchtungen schreibt die Gemeinde zwar nichts vor, in der Regel würden die Leute ihre Beleuchtungen jedoch zwischen dem ersten Advent und dem 6. Januar unterhalten.