Gruppe seien nur solange brennen zu lassen, wie dies aus Sicherheitsgründen notwendig sei. Mit Zeitschaltuhr, Bewegungsmeldern oder ähnlichen technischen Massnahmen seien ebenfalls die Brennzeiten zu optimieren (vgl. Leitfaden Solothurn, S. 17). Bei der zu beurteilenden Weihnachts- und der Ganzjahresbeleuchtung handelt es sich um eine Zierbeleuchtung bzw. Lichtinstallation, welche nach objektiven Kriterien nicht direkt der Sicherheit dient, sondern der Verschönerung von Haus und Garten.