Bezüglich des Zeitmanagements wird empfohlen, eine Synchronisation mit dem Nachruhefenster (z.B. wie beim Lärmschutz) von 22:00 bis 06:00 Uhr anzustreben. Reklamen und nicht mehr notwendige Leuchten sollen ganz abgestellt oder ihre Beleuchtungsstärke soll so weit wie möglich reduziert werden. Die Betriebsdauer in der Nacht ist mit Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern sinnvoll auf die Bedürfnisse abzustimmen (Empfehlungen BAFU, S. 34). – Von einer ähnlichen Grundidee geht z.B. der Leitfaden zur "Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen" des Amts für Umwelt des Kantons Solothurn aus dem Jahre 2011 (Leitfaden Solothurn) aus. Dieser Leitfaden differenziert zwischen Funktionalen