Anstelle der wirtschaftlichen Tragbarkeit ist jedoch eine Interessenabwägung vorzunehmen, welche u.a. auch das ideelle Interesse der Beschwerdeführer an der Beleuchtung berücksichtigt. 5.3.2. Heranzuziehen sind insbesondere die "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen" des BUWAL (heute BAFU) aus dem Jahre 2005 (Empfehlungen BAFU). Darin wird empfohlen, vordringlich vor jeglichen technischen Überlegungen die Notwendigkeit der geplanten Lichtanlage zu prüfen. In der Regel geht der Planung einer Aussenleuchte ein Bedürfnis voraus. Handelt es sich dabei beispielsweise um objektive Sicherheitsbedürfnisse, besteht die Notwendigkeit zur Erstellung.