Die Weihnachtsbeleuchtung (vgl. Erw. 1.2.1.) ist üppig und die reduzierte Ganzjahresbeleuchtung beinhaltet (trotz Reduktion) noch immer eine Vielzahl von Zierbeleuchtungen inkl. Lichtquellen wie z.B. Spots/Strahler, mit denen die Hausfassaden beleuchtet werden (vgl. Erw. 1.2.2.). Das Schlafzimmerfenster der Beschwerdegegner (Obergeschoss) befindet sich vis-à-vis der beleuchteten Liegenschaft der Beschwerdeführer, wobei zwischen den Grundstücken einzig die G.strasse liegt. Der Strassenraum zwischen den beiden Liegenschaften wird vor allem durch die Strassenlampe vor dem Haus der Beschwerdegegner erhellt.