Urteil des Bundesgerichts vom 3. Februar 2010 [1C_162/2009], Erw. 3). 5.2. Unstrittig ist, dass eine übliche Weihnachtsbeleuchtung von Wohnhäusern während der Advents- und Weihnachtszeit verbreitet ist und zum kulturbedingten Erscheinungsbild von Gebäuden gehört. Solche Beleuchtungen und auch zurückhaltende Zierbeleuchtungen ausserhalb der Weihnachtszeit strahlen nicht so hell, dass ein Verstoss gegen Immissionsvorschriften zu befürchten wäre.