Die Beschwerdeführer verlangen vorab ein Gutachten mit Messungen über die Intensität der Zierbeleuchtung. Das Verwaltungsgericht hat – wie bereits die Vorinstanz – einen Augenschein bei Dunkelheit durchgeführt, um sich von der Beleuchtung und den örtlichen Gegebenheiten einen Eindruck zu verschaffen. Dabei konnte das Gericht u.a. auch das Ausmass der Beeinträchtigungen in der Liegenschaft der Beschwerdegegner (insbesondere im Schlafzimmer) nachvollziehen. Anlässlich des Augenscheins (11. Dezember 2012) war die aktuelle Weihnachtsbeleuchtung installiert. Gestützt auf den Augenschein sowie die Akten, welche insbesondere auch diverse Fotos aus Vorjahren enthalten, ist das