von einer Installation, die Licht- oder Lasereffekte erzeugte oder ähnlicher künstlicher, himmelwärts gerichteter Lichtquellen im Sinne von Abs. 2 und 3 der Bestimmung kann zudem nicht ausgegangen werden. Auf kommunaler Ebene verweist § 8 des Polizeireglements der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei F. (Stand 13. Dezember 2006) (Polizeireglement) in Abs. 1 bezüglich Immissionen auf die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung. Dieser Bestimmung kommt somit keine selbstständige Bedeutung zu. Ferner ent- 164 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013