Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL; heute Bundesamt für Umwelt [BAFU]) hat 2005 Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen herausgegeben. Diese zeigen auf, wie sich unnötige Lichtemissionen durch eine nachhaltige Lichtnutzung in Aussenräumen vermeiden lassen. Die Empfehlungen verstehen sich als "Leitlinie", enthalten aber keine konkret anwendbaren Normen (Urteil des Bundesgerichts vom 28. September 2010 [1C_216/2010], Erw. 3.1 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts vom 13. Oktober 2009 [1C_105/2009], Erw. 3.2). Das kantonale Recht äussert sich insbesondere in § 27 des EG UWR zu Lichtemissionen.