Vor Vorinstanz äusserten die Beschwerdeführer, ausserhalb der Weihnachtszeit sei nur noch ¼ von dem was man heute sehe eingeschaltet (also ¾ weniger als während der Weihnachtszeit). Die Beschwerdegegner vertreten demgegenüber die Auffassung, es sei umgekehrt; das Mass werde nicht um ¾ reduziert, sondern vielleicht um ¼. 1.3. Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt über Zeitschaltuhren: Zur Weihnachtszeit schalte die Beleuchtung zwischen ca. 16.30 und 17.00 Uhr (gestaffelt) ein; die Beleuchtung lösche jeweils zwischen ca. 00.30 und 01.00 Uhr. Ausserhalb der Weihnachtszeit schalte die Beleuchtung jeweils mit dem Eindunkeln entsprechend der Jahreszeit