Nach Angaben der Beschwerdeführer sei die (aktuelle) Weihnachtsbeleuchtung 2012 im Vergleich zu derjenigen vor einem Jahr ein wenig anders, jedoch vergleichbar. Bezüglich der Helligkeit sei es nicht anders. 1.2.2. Nach der Weihnachtszeit wird für das Jahr hindurch eine reduzierte Beleuchtung installiert (sog. Ganzjahresbeleuchtung). Gemäss Angaben der Beschwerdeführer würden bei der Ganzjahresbeleuchtung gewisse Sachen (der Weihnachtsbeleuchtung) bleiben und gewisse Zierbeleuchtungen wegfallen oder durch andere 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 161