Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden Verträge derzeit stillschweigend bis zum 31. Dezember 2013 verlängert worden sind. Angemessen erscheint eine zusätzliche Verlängerung bis zum 30. Juni 2014. Das korrespondiert mit der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten. 3.5. (...) 4. Die Beschwerdeführerin beantragt, es sei die C. AG zur Leistung von Schadenersatz für die der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren erwachsenen Aufwendungen zu verpflichten. 214 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013