2.4. Die Submissionspflicht besteht jedoch nicht nur in Bezug auf das Output-Management gemäss Einzelvertrag EV-C.-Output-Mgmt- 2011-0001, sondern darüber hinaus in Bezug auf sämtliche Leistungen, welche die C. AG heute aufgrund des Rahmenvertrags für IT- Dienstleistungen und der darauf basierenden Einzelverträge betreffend Bereitstellung und Erneuerung Peripherie bzw. Support und Wartung Peripherie von der Beigeladenen bezieht.