diesem Schreiben kommt kein Verfügungscharakter zu. Mithin liegen formell keine anfechtbaren Verfügungen im Sinne von § 24 Abs. 2 SubmD vor, die vom Verwaltungsgericht gemäss § 25 Abs. 2 SubmD überprüfbar wären. Eine nicht nach Submissionsdekret, sondern auf der Grundlage von privatrechtlichen Bestimmungen vorgenommene Auftragsvergabe kann das Verwaltungsgericht nicht auf ihre (materielle) Rechtmässigkeit überprüfen. Damit ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren in erster Linie die Frage zu klären, ob die streitige Beschaffung von der C. AG zu Unrecht als "Quasi-in-house-Vergabe" qualifiziert wurde und 2013 Submissionen 197