a - e SubmD ist das Verwaltungsgericht zur Behandlung des vorliegenden Falles somit jedenfalls insoweit zuständig, als es um die Beurteilung der Frage geht, ob bei der streitigen Beschaffung von IT-Dienstleistungen, insbesondere des sog. "Output Managements", durch die C. AG zu Unrecht von einem dem öffentlichen Submissionsrecht unterstehenden Vergabeverfahren abgesehen worden ist oder nicht. 1.2.3. Die C. AG hat auf die Beschaffung der Leistungen des sog. "Output-Managements" die Regeln des öffentlichen Submissionsrechts unbestrittenermassen nicht angewendet;