2013 Sozialhilfe 299 XI. Sozialhilfe 47 Rechtsmissbrauch Sind rückwirkend an Sozialhilfebezüger ausbezahlte Sozialversicherungsleistungen bereits verbraucht und lassen die aktuellen finanziellen Verhältnisse keine Rückerstattung zu, setzt die Anrechnung eines hypothetischen Vermögens eine rechtsmissbräuchliche Verwendung dieser Gelder voraus. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 29. November 2012 in Sachen A. gegen Regierungsrat (WBE.2012.148). Aus den Erwägungen