Bei "TwixRoute" ist damit anhand der offen gelegten Durchschnittsgeschwindigkeiten eine nähere Überprüfung der errechneten Fahrtdauer möglich. Nach Gesagtem ist nicht zu beanstanden, insbesondere mit Blick auf Rechtsgleichheitsüberlegungen, dass die Vorinstanz sowie die Veranlagungsbehörde für die Berechnung der täglichen Fahrtdauer mit dem Privatfahrzeug einzig auf die Angaben des Programms "TwixRoute" abgestellt haben, ohne die Zeitangaben anderer Routenplaner zu berücksichtigen. 3.4. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die aus dem Routenplaner "TwixRoute" resultierenden Fahrzeiten nicht überprüft werden können.