28 Unterstützungswohnsitz; Abschiebungsverbot - Der Nachweis des Wegzugs obliegt dem Gemeinwesen, das aus dem Wegzug Rechte ableitet, d.h. dessen Unterstützungspflicht mit dem Wegzug grundsätzlich erlischt. - Eine Abschiebung im Sinne von Art. 10 des Zuständigkeitsgesetzes kann auch bei der pflichtwidrigen Verweigerung von Sozialhilfeleistungen vorliegen, welche eine unmittelbar bevorstehende Obdachlosigkeit verhindert hätten. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 13. Dezember 2012 in Sachen Einwohnergemeinde A. gegen B., Regierungsrat und Gemeinderat C. (WBE.2012.261).